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CrashCar Seiffen
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REGLEMENT -gültig ab 01.01.2016-
Zur Gewährleistung gleicher Chancen für jeden Fahrer und zur Sicherheit aller am Stock- Car beteiligten, also auch der Zuschauer, wurden eine Vielzahl von Bestimmungen aufgestellt, nach denen es sich zu richten gilt:
1. Allgemeines
1.1 Das Regelwerk tritt ab 01.01.2016 in Kraft.
1.2 Jeder Teilnehmer ist in Zweifelsfällen hinsichtlich Einhaltung aller nachstehenden Bestimmungen nachweispflichtig.
1.3 Zugelassen sind geschlossene Personenkraftwagen (Tourenwagen) mit 2-Rad-Antrieb.
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2. Streckenbeschreibung
2.1 Die Strecke befindet sich in 09548 Kurort Seiffen auf der Motocrossstrecke am Reicheltberg
2.2 Die Strecke ist etwa 600 m lang. Lehm- und Erdboden
3. Erforderlicher Fahrzeugzustand
3.1 Alle Schutzvorrichtungen sind konstruktiv so anzubringen, dass sie innerhalb der originalen Fahrzeugkonturen, ausgenommen Front- und
Heckschutz, verlaufen.
3.2 Seitliche Schutzvorrichtungen sind abzudecken.
3.3 Die Abdeckung kann mit Originalteilen bzw. mit Blechen, die den Originalteilen ähnlich gestaltet werden und nicht stärker als 4mm sind,
erfolgen.
3.4 Öffnungen an den Fahrzeugseiten und nach hinten sind für eventuelle Bergungsmaßnahmen der Fahrer freizuhalten.
3.5 Türen müssen während der Fahrt gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein.
3.6 Scheiben, Glas- und Kunststoffteile, Rücksitzbänke, Beifahrersitze sind komplett zu entfernen.
3.7 Linkes Fenster und Frontscheibe zum Schutz vor Steinschlägen zu verdrahten, Materialstärke des Drahtes mindestens 2mm,
Feldbreite 1,5 x 1,5 (nicht mehr).
3.8 Überrollbügel, der im Falle eines Überschlages die Sicherheit des Fahrers garantiert (dieser muss mind. an 5 Punkten mit dem Bodenblech
verschraubt oder verschweißt sein). Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sich unter den Rohrenden des Überrollbügels eine Stahl- bzw.
Blechplatte von nicht weniger als 8 x 10 cm befindet (mind. 2mm dick).
3.9 Die Fahrerseite ist durch ein Rohr von mind. 1,5 Zoll gegen Seitenaufprall zu sichern. Außerdem ist die Fahrerseite durch ein Stahlblech,
welches in der Länge A– u. B-Säule überspannt, eine Breite von mind. 40cm besitzt und eine Mindestmaterialstärke von 4mm aufweist, zu
sichern.
3.10 Im Dach muss eine Querstrebe angebracht werden. welche den Fahrer schützt, falls das Fahrzeug auf der Seite liegt und ein Fahrer
versehentlich das Dach rammt.
3.11 Ein Staublicht im Innenraum des Fahrzeuges, das an der Unterkante des Daches angebracht wird, ist Pflicht. Mindestmaß 8x8 cm und muss
auf Dauerplus geklemmt sein. Zusätzliche Bremslichter, im Innenraum sind erlaubt - jedoch keine Pflicht.
3.12 Ein Blech von 30 x 30cm, für die vorgesehene Startnummer muss auf dem Fahrzeugdach fest verschraubt, genietet oder verschweißt
werden.
3.13 Doppelvergaser, scharfe Nockenwelle oder Fächerkrümmer dürfen zum Einsatz gebracht werden.
3.14 Ein Sicherheitsgurt, der an 4 separaten Punkten befestigt ist, gehört zur Grundausrüstung.
3.15 Der Reifen inklusive Felgenhorn muss, senkrecht gemessen, oberhalb der Radmitte vom jeweiligen Kotflügel überdeckt sein, wenn die
Räder geradeaus gerichtet sind. Das Ersatzrad, Radkappen und Auswuchtgewichte müssen entfernt werden. Noträder sind nicht erlaubt.
Antigleitmittel wie z.B. Spikes, Ketten- und Hilfsglieder sind verboten. Nachschneiden des bestehenden Profils ist erlaubt. Die Reifenbreite
wird auf max. 250mm festgelegt.
3.16 Fahrzeuge, die mit einem Glasdach bzw. Glashubdach versehen sind, müssen die Öffnung mit einem Blech von mindestens 1 mm
abdecken (nur verschweißen bzw. verschrauben).
3.17 Ein Not-Aus, welcher die gesamte Fahrzeugelektronik (z.B. Kraftstoffpumpe, Lichtmaschine, Zündung, etc.) von der Batterie trennt, ist
zwingend vorgeschrieben. Die Ausführung muss von innen und außen bedienbar sein. Der äußere Schalter muss unterhalb der
Windschutzscheibe auf der Fahrerseite angebracht sein und ist durch eine entsprechende Markierung (roter Blitz auf blauem Dreieck) zu
kennzeichnen. In Absprache mit der Technischen Abnahme kann ein anderer Ort festgelegt werden.
Ein Überrollkäfig gemäß Bild muss in jedem Fahrzeug eingebaut sein:
a. Nahtlos Kaltverformter, unlegierter Kohlenstoffstahl mit max. 0,30 % Kohlenstoffgehalt. (z.B. ST 52 od. S 235 JR )
b. Mindestzugfestigkeit = 350 N / mm
c. Mindestmaße der Hauptrohre = 45 X 2,5 oder 50 x 2,0 mm.
d. Die anderen Teile der Konstruktion müssen die Mindestmaße von 38x2,5 oder 40 x 2,0 mm aufweisen.
e. Querverstrebung des vorderen Bügels ist erlaubt, aber nicht im Fußraum.
f. Vorschrift ist eine mind. 10 mm starke Schutzpolsterung an den Stellen wo Körper– oder Schutzhelmkontakt vorkommen kann.
g. Vorzugsweise ist eine zerlegbare Variante anzustreben, um eine technisch einwandfreie Verschweißung zu gewährleisten.
h. Schweißarbeiten sollten nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
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Die Abbildung zeigt die mind. Anforderung an den Überrollkäfig des Fahrzeuges, weitere Verstrebungen zur Sicherheit des Fahrers sind erlaubt. Seit 01.01.2016 sind die Verstrebungen Seitenaufprallschutz in Skizze rot Pflicht. Die diagonale Strebe des Seitenaufprallschutzes sollte in Sitzposition des Fahrers auf Beckenhöhe an der B-Säule beginnen. Die untere Strebe sollte in Beckenhöhe angebracht werden. Sollte der Überrollbügel offensichtlich die Sicherheit des Fahrers nicht gewährleisten, wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.
Übrigens: Eine gut aussehende Schweißnaht ist noch keine Garantie für Haltbarkeit, aber eine schlecht aussehende schon gar nicht.
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4. Front- und Heckschutz
4.1 Als Material ist Stahlrohr bis 2,5 Zoll oder Vierkanthohlprofil bis max. 50 x 50mm zu verwenden.
4.2 An den Schnittenden sind Rohrbogen bzw. Materialabwinklungen von 45° anzubringen.
4.3 Der Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet.
5. Anbaumaße der Schutzvorrichtung
5.1 Der tiefste Punkt wird in Höhe der Originalstoßstange, der höchste Punkt an der Unterkante der Motorhaube und der Heckklappe fixiert.
5.2 Die Schutzvorrichtung am Front- und Heckbereich dürfen an keiner Stelle größer als 10cm von der Fahrzeugkante entfernt sein, und dürfen
in der Breite die seitliche Fahrzeugkontur nicht überragen.
5.3 Sitze mit Kopfschutz sind Vorschrift.
5.4 Originaltank bzw. nachgerüsteter Tank befinden sich an einem sicheren Einbauort mit max. 20 l Kraftstoff.
5.5 Als Kühlflüssigkeit ist nur Wasser ohne Zusätze zu verwenden.
5.6 Zusatzgewichte dürfen nicht verwendet werden (Unfallgefahr).
5.7 Es ist grundsätzlich untersagt, die Fahrzeuge am Seil auf das Gelände zu bringen!
5.8 Fahrzeuge, die nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung transportiert werden, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
6. Fahrer
6.1 Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (schriftliche Genehmigung der Eltern erforderlich).
6.2 Während der Läufe besteht absolutes Alkoholverbot.
6.3 Während der Läufe besteht Helm- (inkl. Visier oder Brille) und Nackenschutzpflicht.
6.4 Das Fahren in T-Shirts ist verboten. Lange Kleidung ist Pflicht. Es wird empfohlen, einen feuerhemmenden Rennanzug nach FIA Prüfnorm
8856-2000 zu tragen.
7. Stock-Car Ablauf
7.1 Die Fahrer dürfen nur mit den von Ihnen gemeldeten Fahrzeugen an den Rennen teilnehmen.
7.2 Die Nutzung von Fahrzeugen disqualifizierter bzw. ausgeschiedener Fahrer ist nicht zulässig.
7.3 Nur Fahrer, welche eine Haftungserklärung unterschrieben haben, dürfen auch starten.
7.4 Die Bewertung erfolgt nach dem Punktesystem.
7.5 Das Drängeln in allen Klassen ist erlaubt. (Ausnahme: Klassen Unverbaut und Klasse Kastenwagen)
7.6 Die Startaufstellung erfolgt entsprechend der Startnummern und wird vom Veranstalter bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen festgelegt.
7.7 Die Fahrer haben während der Läufe unbedingt den Weisungen des Veranstalters, Streckenposten, Erfüllungsgehilfen bzw. Starters und der
Security Folge zu leisten.
7.8 Liegengebliebene oder umgekippte Fahrzeuge sind unter Beachtung der Rennsituation sofort zu verlassen – der Fahrer hat sich in die
Sicherheitszone zu begeben. Das Fahrzeug wird nach Zieleinlauf der Rennklasse geborgen.
7.9 Bei einem Brand an einem Fahrzeug wird der Lauf sofort abgebrochen.
7.10 Es ist auf Durchfahrmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge zu achten.
7.11 Abgewunkene Fahrzeuge haben in Fahrtrichtung die Strecke zu verlassen.
8. Flaggensignale
8.1 Rote Flagge „Rennabbruch“.
8.2 Gelbe Flagge „Gefahr“ Fahrweise anpassen, gegebenenfalls anhalten. Überholverbot!
8.3 Grüne Flagge - „Freie Fahrt“, hebt die gelbe Flagge auf
8.4 Schwarze Flagge „Disqualifikation“.
8.5 Schwarz-Weiß karierte Flagge „Ziel“.
9. Protest
9.1 Proteste entfallen, es gilt die Tatsachenentscheidung des Rennleiters.
9.2 Die Entscheidung durch den Rennleiter erfolgt sofort und endgültig.
10. Fahrerlager
10.1 Nur der Fahrer hat kostenlosen Eintritt. Mitreisende Kinder bis 10 Jahre Eintritt frei.
10.2 Die ausgegebene Kennzeichnung ist ständig zu tragen. Ohne Kennzeichnung ist der Eintrittspreis zu entrichten.
10.3 Jeder Teilnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit seines Fahrerlagerplatzes selbst zu achten und einen entsprechenden Müllbeutel
mitzubringen.
10.4 Keine offenen Feuerstellen im Fahrerlager! Grillen ist erlaubt.
10.5 Bei mutwilliger Zerstörung bzw. Verschmutzung von Einrichtungen an der Strecke, des Fahrerlagers oder des Veranstaltungslokals wird
eine angemessene Geldstrafe erhoben.
10.6 Unter dem Fahrzeug muss sich ein Ölauffangbehälter befinden. Maße ca. 50 x 50cm und mind. 3cm hoch.
11. Nennungsregelungen
11.1 Jedes Fahrzeug ist nennungsgebunden Fahrerspezifisch und startet nur in der jeweilig zutreffenden Klasse. Für den Nachweis der
korrekten Einstufung des Fahrzeuges ist der jeweilige Fahrer verantwortlich. Im Zweifelsfall gilt die Entscheidung der Technischen Abnahme
oder die des Rennleiters.
11.2 Bei Totalausfall eines Fahrers kann unter Absprache mit der Rennleitung, sowie nach Entrichten einer weiteren Startgebühr, ein
Ersatzfahrer für den Rest der Läufe genannt werden. Das Starten in einem „Ersatzfahrzeug“ ist nicht erlaubt! Betrugsversuche werden mit
einem Startverbot belegt.
11.3 Doppelbelegung eines Fahrzeugs ist möglich – jedoch nur über getrennte Klassen. (Bsp.: Fahrer A startet bis 1600 ccm / Frau B im selben
Fahrzeug in der Frauenklasse) Dafür sind aber 2 getrennte Nennungen sowie ein Austausch der jeweiligen Startnummer zwischen den
Rennen erforderlich. (gilt nicht für Klassen Unverbaut und Kastenwagen)
12. Teilnahmebedingungen
12.1 Mit der Unterschrift der Nennung akzeptiert der Fahrer alle Bedingungen des Reglements.
12.2 Bei Verstoß gegen die Bedingungen wird der Fahrer vom Rennen ausgeschlossen.
12.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
12.4 Es besteht keine Möglichkeit, Ansprüche gegen den Veranstalter oder andere Fahrer zu stellen.
12.5 Fahrzeugteile sind zur Abreise nach Möglichkeit wieder ordnungsgemäß und vollständig abzutransportieren.
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